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Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Hier gibt es in Zeiten des sogenannten Schadensmanagemets dder Versicherer nur eine Devise:

Sie müssen zu einem Rechtsanwalt, der sich im Bereich des Verkehrsrechts auskennt!

Die Versicherer versuchen in großer Zahl, die Ansprüche der Geschädigten zu unrecht zu kürzen! Gerade dann, wenn ein Schaden fiktiv abgerechnet werden soll (also ohne Vorlage einer Reparaturrechnung), versuchen Verscherer regelmäßig den Geschädigten vorzugaukeln, dass verschiedene Schadenspositionen gar nicht oder nicht in voller Höhe berücksichtigt werden dürfen. Die Stichworte hierzu lauten: Stundenverrechnungssätze, Verbringungskosten (Kosten für die Verbringung eines Pkws aus einer Reparaturwerkstatt in eine Lackiererei, wenn der Fachbetrieb nicht über eine eigene Lackiererei verfügt), UPE-Aufschläge (Aufschläge auf die unverbindlichen Preisempfenlungen der Hersteller) auf Ersatzteile.

Hier ist der gute Anwalt gefragt. Er muß den Versicherern klar machen, dass sie nicht mit den Geschädigten “spielen” können.

Soweit mir bekannt, war ich der erste Verkehrsrechtler in Deutschland der zum Thema Stundenverrechnungssätze einen Aufsatz geschrieben hat. Dieser ist veröffentlicht in der Zeitschrift Der Kfz-Sachverständige, Ausgabe 3/2007, Seiten 26 bis 30 unter dem Titel: Fiktive Abrechnung und Stundenverrechnungssätze - Ein Abgesang auf die Pseudoargumentation der Versicherer. Zur Zeit arbeite ich gerade an der Fortsetzung…

In der Regel gibt es im Zusammenhang mit dem reinen Blechschaden auch noch weitere Fragestellungen, z.B.: Kann ich mir als Geschädigter einen Mietwagen nehmen? Wenn ich darauf verzichte, bekomme ich dann eine Nutzungsausfallentschädigung und wie hoch ist diese?

Sie sind bei dem Unfall verletzt worden?

Wenn Sie bei einem Unfall verletzt worden sind, sollten Sie erst Recht einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Es geht nämlich regelmäßig nicht nur darum, ob und in welcher Höhe Sie Schmerzensgeld beanspruchen können. Es gibt auch noch einige weitere Schadenspositionen, die viele Rechtsanwälte und Richter gar nicht kennen oder damit nicht richtig umgehen können.

Dazu gehört insbesondere der sog. Haushaltsführungsschaden. Bei bestimmten Verletzungen kann der Geschädigte entweder überhaupt nicht mehr im Haushalt arbeiten oder zumindest bestimmte Arbeiten im Haushalt  nicht mehr ausführen. Im Normalfall führt das dazu, daß andere Familienmitglieder “einspringen” und solche Arbeiten (mit-) erledigen. Manchmal beißt der Geschädigte aber auch auf die Zähne und verrichtet den Haushalt ganz oder teilweise weiter selbst. Steht ihm hierfür ein Ausgleich zu? Wenn ja, wie hoch ist dieser? Es gilt der Grundsatz, daß Leistungen Dritter oder überobligationsmäßige eigenen Anstrengungen den Schädiger nicht entlasten dürfen. In der Rechtsprechung anerkannt ist daher, daß dem Geschädigten ein Ausgleich zusteht. Anerkannt ist dabei in der Rechtsprechung, dass die Berechnung anhand des Tabellenwerks von Schulz-Borck/Hofmann vorgenommen werden kann. Bei längerem Ausfall des Geschädigten kann sich über den Haushaltsführungsschaden ein deutlich über dem Schmerzensgeld liegender Betrag ergeben.

Eine weitere und häufig unbeachtete Schadensposition ergibt sich bei einem längeren Krankenhausaufenthalt. Hier können unter bestimmten Umständen sogar die Fahrtkosten naher Angehörigen oder nahestehender Positionen als Schadenersatzanspruch geltend gemacht werden.

Der Weg zum auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt lohnt sich!

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